Themen­schwer­punkte

Wir beraten unsere Kunden nur zu Themen, mit denen wir uns wirklich auskennen. Daher haben wir uns auf die Bereiche Gesamt­bank­steuerung, Auf­sichts­­recht und Date­n­­manage­ment spezialisiert.

Die Trennung ist jedoch eher theoretischer Natur. Tatsächlich gehen Aufsichts­recht und Gesamt­­bank­­steuerung immer stärker ineinander über. Beide Bereiche benötigen umfassendes Daten­­management, um korrekte Zahlen und damit verlässliche Entscheidungs­­grundlagen zu liefern.

Gesamtbank­steuerung

Nicht nur im Aufsichtsrecht, auch in der Gesamt­bank­steuerung änderten sich in den letzten Jahren regelmäßig wesentliche Vorschriften. In Deutschland schlagen sich diese Änderungen vor allem in den MaRisk nieder. Inzwischen ist die Gesamt­bank­steuerung aufsichtsrechtlich so wichtig geworden, dass die Institute das Risikocontrolling auf Vorstandsebene verorten.

Das Thema Gesamtbanksteuerung ist neben dem Aufsichtsrecht unser zweiter fachlicher Schwerpunkt. Wir erstellen fachliche Konzepte für ausgewählte Aspekte, führen neue Anwendungen, Modelle und Berichtssysteme ein und entwickeln bestehende Verfahren fachlich weiter.

Aufsichts­recht

Das Aufsichtsrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Auf Basel II folgte Basel III mit der Änderung der Capital Requirements Directive (CRD) und der Einführung der CRR.

Zwischen Aufsichtsrecht und Gesamtbanksteuerung gibt es spätestens seit Basel II eine enge Verzahnung. Die Vorschriften gemäß CRR und CRD IV bzw. CRR II und CRD V verstärken diese zusätzlich. Die in BCBS 239 formulierten Grundsätze rücken das Zusammenspiel mit dem Datenmanagement noch weiter in den Vordergrund.

AnaCredit mit seinen feingranularen Meldungsanforderungen und die ständig weiterentwickelten Meldungen für das Basel-III-Monitoring stellen weitere Herausforderungen für die Institute dar.

Aufsichtsrechtliches und statistisches Meldewesen gehören zu unseren Kernkompetenzen. Unser umfassendes Wissen konnten wir bereits in vielen Projekten erfolgreich einsetzen. Unsere Leistungen schießen die Detailkonzeption und Umsetzung sowohl der aufsichtsrechtlichen als auch der statistischen Meldungen mit ein.

Daten­management

Auch wenn das Datenmanagement als Hilfsfunktion für andere Aufgaben im Unternehmen zu betrachten ist, vergleichbar mit der Mathematik in der Wissenschaft, darf seine Bedeutung keinesfalls unterschätzt werden.

Funktionierendes Datenmanagement ist eine der Stellschrauben, mit denen Banken ihren Unternehmenserfolg entscheidend beeinflussen können:

content Datenmanagement

Wichtige und häufig vernachlässigte Aufgaben im Bereich Datenmanagement:

  • Analyse, welche Daten im Hinblick auf die Weiterverarbeitung wirklich relevant sind
  • Sicherstellung der erforderlichen Datenqualität dieser Daten
  • Implementierung von Instrumenten und Prozessen, mit denen diese Datenqualität erreicht und dauerhaft gewährleistet werden kann
  • Definition von Rahmenbedingungen für zukünftige Datenhaltung und Datenzugriffe

Aufgrund der in BCBS 239 formulierten Grundsätze entwickelt das Thema Datenmanagement zur Zeit eine große Eigendynamik. In unseren Projekten ist es seit mehreren Jahren ein ständiger Begleiter – egal ob bei Migrationsprojekten oder bei der Umsetzung neuer aufsichtsrechtlicher Vorschriften.

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